{"id":25,"date":"2023-10-03T12:37:38","date_gmt":"2023-10-03T10:37:38","guid":{"rendered":"https:\/\/workshop.ines-thomsen.com\/?page_id=25"},"modified":"2023-11-10T13:35:50","modified_gmt":"2023-11-10T12:35:50","slug":"impressum-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ines-thomsen.com\/en\/impressum-agb\/","title":{"rendered":"Impressum &#038; AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"25\" class=\"elementor elementor-25\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5ca52cc e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"5ca52cc\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-cf5bc80 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"cf5bc80\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h2>INES THOMSEN PHOTOGRAPHY<\/h2><p><strong>Inhaberin:<\/strong> Ines Thomsen<br \/><strong>Firmensitz:<\/strong> Lederergasse 47a, 4020 Linz<\/p><p><strong>Kontaktdaten:<br \/><\/strong><a class=\"\" href=\"mailto:office@ines-thomsen.com\">office@ines-thomsen.com\u00a0<\/a><br \/>+4369919022525<\/p><p><strong>UID-Nr.:<\/strong> ATU69241135<\/p><p><strong>Bankverbindung:<br \/><\/strong>IBAN:\u00a0AT23 1500 0007 1139 6630<br \/>BIC:OBKLAT2L<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-05a37d8 elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"05a37d8\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-3f81f30 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"3f81f30\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<br \/><\/strong><strong>Ines Thomsen\u00a0<\/strong><strong>PHOTOGRAPHY<\/strong><\/p><p><strong>1.\u00a0<\/strong><strong>Allgemeine Bestimmungen:<\/strong><\/p><p>Ines Thomsen wird im Folgenden kurz als \u201eFotograf\u201c bezeichnet, der Vertragspartner\/Auftraggeber kurz als \u201eKunde\u201c, \u201eAuftraggeber\u201c oder \u201eVertragspartner\u201c. Die Bezeichnung \u201eDritte\u201c beschreibt Personen bzw. Unternehmen die in keinem Verh\u00e4ltnis zum Fotografen innerhalb des jeweiligen Auftrages stehen.<\/p><p><strong>2.\u00a0<\/strong><strong>Anwendbarkeit der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen:<\/strong><\/p><p>S\u00e4mtliche T\u00e4tigkeiten, die das Gesch\u00e4ftsfeld des Fotografen umfassen werden nur zu diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen durchgef\u00fchrt. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit. Abweichende Vereinbarungen k\u00f6nnen rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gehen allf\u00e4lligen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, gelten die AGB auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge ein und desselben Auftraggebers.<\/p><p><strong>2. Urheberrechtliche Bestimmungen<\/strong><\/p><p>2.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (\u00a7\u00a7 1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Eine Urheberschaft ist nicht \u00fcbertragbar. Nutzungsbewilligungen (Ver\u00f6ffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschlie\u00dfende), nicht \u00fcbertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung f\u00fcr den ausdr\u00fccklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und \u00f6rtliche Beschr\u00e4nkungen etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung angef\u00fchrte Nutzungsumfang ma\u00dfgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur soviel Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrags) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur f\u00fcr eine einmalige Ver\u00f6ffentlichung (in einer Auflage), nur f\u00fcr das ausdr\u00fccklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht f\u00fcr Werbezwecke als erteilt. Der Kunde ist nicht berechtigt das Werk anders als vereinbart zu verwenden. Die Rechte die der Kunde im Rahmen der Werknutzungsbewilligung erh\u00e4lt sind nicht an Dritte \u00fcbertragbar. Bei Privatpersonen kann eine kommerzielle\/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein \u2013 gleich welcher Form vorliegend \u2013 durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch f\u00fcr Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig ver\u00e4ndert bzw. verfremdet wurden.<\/p><p>2.2. Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesondere nicht gest\u00fcrzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto:\u00a0<strong>\u00a9<\/strong><strong>Ines Thomsen<\/strong>; Ort und, sofern ver\u00f6ffentlicht, Jahreszahl der ersten Ver\u00f6ffentlichung. Dies gilt auch dann, wenn das Lichtbild nicht mit einer Herstellerbezeichnung versehen ist. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des<br \/>\u00a7 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Ver\u00f6ffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.<\/p><p>2.3. Jede Ver\u00e4nderung des Lichtbilds (z. B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werkes) bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die \u00c4nderungen nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich sind.<\/p><p>2.4. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollst\u00e4ndiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Herstellerbezeichnung\/ Namensnennung (Punkt 2.2. oben) erfolgt.<\/p><p>2.5. Anstelle des \u00a7 75 UrhG gilt die allgemeine Vorschrift des \u00a7 42 UrhG. 2.6. Im Fall einer Ver\u00f6ffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstb\u00fccher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein St\u00fcck.<\/p><p>2.6. Falls nicht schriftlich anders vereinbart ist der Fotograf dazu berechtigt, die entstandenen Aufnahmen f\u00fcr seine Eigenwerbung (zb. Portfolio, Website\/Blog, Facebook, Instagram, Flyer etc.) uneingeschr\u00e4nkt zu nutzen. Der Kunde wurde dar\u00fcber vom Fotografen vor Auftragserteilung ausreichend in Kenntnis gesetzt und nimmt f\u00fcr diesen Fall Abstand von jedweden Verg\u00fctungsanspr\u00fcchen die daraus abzuleiten w\u00e4ren.<\/p><p><strong>3. Eigentum an analogen und digitalen Originalen &amp; Archivierung<\/strong><\/p><p>3.1. Das Eigentumsrecht an analogen (Negative, Diapositive, etc.) und digitalen (RAW-Daten) Originalen steht dem Fotografen zu. Der Kunde hat kein Anrecht auf Originale, wenn nicht anders vereinbart, sondern lediglich auf die vom Fotografen entwickelten und\/oder bearbeiteten Werke (in digitaler Form als hochaufl\u00f6sende JPG-Datei.<\/p><p>3.2. Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, f\u00fcr die Integrit\u00e4t der Herstellerbezeichnung zu sorgen, und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesondere auch f\u00fcr alle bei der Herstellung erstellten Vervielf\u00e4ltigungsmittel (Lithos, Platten etc).<\/p><p>3.3. Der Fotograf wird die Aufnahme f\u00fcr 3 Jahre ab Herstellung ohne Rechtspflicht archivieren. Der Kunde hat auch nach dieser Zeit kein Anrecht auf die Originale. Nach Ablauf dieser Frist ist der Fotograf berechtigt die Originale zu zerst\u00f6ren. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung stehen dem Vertragspartner keinerlei Anspr\u00fcche zu.<\/p><p><strong>4. Anspr\u00fcche Dritter<\/strong><\/p><p>F\u00fcr die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung abgebildeter Gegenst\u00e4nde (z.B. Werke der Bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen etc.) oder Personen (z.B. Modelle) hat der Vertragspartner zu sorgen. Er h\u00e4lt den Fotografen diesbez\u00fcglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich der Anspr\u00fcche nach \u00a7\u00a7 78 UhrG, 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten (Urheber, abgebildete Personen etc.), insbesondere von Modellen, nur im Fall ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zusage f\u00fcr die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1.).<\/p><p><strong>5. Verlust und Besch\u00e4digung<\/strong><\/p><p>5.1. Im Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung von \u00fcber Auftrag hergestellten Aufnahmen haftet der Fotograf \u2013 aus welchem Rechtstitel immer \u2013 nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. F\u00fcr die Datensicherung wird seitens des Fotografen keine Garantie gegeben. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschr\u00e4nkt; f\u00fcr Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies m\u00f6glich ist) beschr\u00e4nkt. Weitere Anspr\u00fcche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht f\u00fcr allf\u00e4llige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie f\u00fcr Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder f\u00fcr entgangenen Gewinn und Folgesch\u00e4den.<\/p><p>5.2. Punkt 5.1. gilt entsprechend f\u00fcr den Fall des Verlusts oder der Besch\u00e4digung \u00fcbergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-St\u00fccke, sonstige Vorlagen etc.) und \u00fcbergebene Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenst\u00e4nde sind vom Vertragspartner zu versichern.<\/p><p>5.3. Eine Valorisierung der genannten Betr\u00e4ge bleibt vorbehalten.<\/p><p><strong>6. Leistung und Gew\u00e4hrleistung, Haftungsausschluss<\/strong><\/p><p>6.1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgf\u00e4ltig ausf\u00fchren. Er kann den Auftrag auch \u2013 zur G\u00e4nze oder zum Teil \u2013 durch Dritte (Labors etc.) ausf\u00fchren lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchf\u00fchrung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bildauffassung (k\u00fcnstlerischer Gestaltungsspielraum), die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeorts und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel. Wird vom Kunden kein besonderer Stil f\u00fcr die Arbeit schriftlich vorgegeben, so ist der Fotograf berechtigt den Bildstil nach seinem Ermessen zu w\u00e4hlen. Abweichungen von fr\u00fcheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.<\/p><p>6.2. F\u00fcr M\u00e4ngel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, wird nicht gehaftet (\u00a7 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p><p>6.3. Der Vertragspartner tr\u00e4gt das Risiko f\u00fcr alle Umst\u00e4nde, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Au\u00dfenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc.<\/p><p>6.4. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.<\/p><p>6.5. Alle Beanstandungen m\u00fcssen l\u00e4ngstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgem\u00e4\u00df erbracht. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt drei Monate.<\/p><p>6.6. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unm\u00f6glich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. F\u00fcr unerhebliche M\u00e4ngel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 5.1. gilt entsprechend.<\/p><p>6.7. Fixgesch\u00e4fte liegen nur bei ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung vor. Im Fall allf\u00e4lliger Lieferverz\u00f6gerungen gilt Punkt 5.1. entsprechend.<\/p><p>6.8. Die Honorar- und Lizenzgeb\u00fchrenanspr\u00fcche stehen unabh\u00e4ngig davon zu, ob das Material urheber- und\/oder leistungsschutzrechtlich (noch) gesch\u00fctzt ist.<\/p><p>6.9. Ist es dem Fotograf nicht m\u00f6glich, zb. auf Grund von Krankheit, den Termin wahrzunehmen so h\u00e4lt er sich dadurch schad- und klaglos indem er nachweislich bei drei Berufsfotografen um Vertretung ersucht. In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, Umst\u00e4nden die nicht vom Fotografen verschuldet sind bzw. wurden, nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig herbeigef\u00fchrten Situationen, zb. schweren Erkrankungen oder Unf\u00e4llen, in denen es dem Fotografen nicht zumutbar ist eine Vertretung zu organisieren hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz oder sonstige Anspr\u00fcche die durch den Vertrag entstanden sind. Handelt es sich in diesem Fall um ein Fixgesch\u00e4ft steht dem Kunden die Wandlung zu und der Fotograf gibt die Anzahlung so bald es ihm m\u00f6glich ist zur\u00fcck. Handelt es sich nicht um ein Fixgesch\u00e4ft wird der Fotograf so bald wie m\u00f6glich mit dem Kunden einen neuen Termin<\/p><p>vereinbaren. Sollte dies l\u00e4nger dauern als vier Wochen so steht dem Kunden die Wandlung zu. Ist der Kunde Unternehmer so ist jegliche Haftung f\u00fcr andere als Personensch\u00e4den ausgeschlossen.<\/p><p><strong>7. Entlohnung<\/strong><\/p><p>7.1. Mangels ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Honorar nach seinen jeweils g\u00fcltigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar zu.<\/p><p>7.2. Das Honorar steht auch f\u00fcr Layout- oder Pr\u00e4sentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abh\u00e4ngt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gew\u00e4hrt.<\/p><p>7.3. Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.<\/p><p>7.4. Im Zuge der Durchf\u00fchrung der Arbeiten vom Vertragspartner gew\u00fcnschte \u00c4nderungen gehen zu seinen Lasten.<\/p><p>7.5. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt f\u00fcr einen \u00fcberdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.<\/p><p>7.6. Wird die f\u00fcr den Auftrag vorgesehene Zeit wesentlich \u00fcberschritten und hat der Kunde dies zu vertreten, so erh\u00f6ht sich das Honorar des Fotografen. Dies gilt sowohl f\u00fcr Auftr\u00e4ge f\u00fcr die ein Stundenlohn vereinbart wurde als auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge f\u00fcr die ein Pauschalpreis vereinbart wurde.<\/p><p>7.7. Nimmt der Vertragspartner von der Durchf\u00fchrung des erteilten Auftrags aus welchen Gr\u00fcnden immer Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung die H\u00e4lfte des Honorars zuz\u00fcglich aller tats\u00e4chlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Termin\u00e4nderungen (z.B. aus Gr\u00fcnden der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.<\/p><p>7.8. Das Honorar versteht sich zuz\u00fcglich 20% Ust.<\/p><p><strong>8. Lizenzhonorar<\/strong><\/p><p>8.1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Ver\u00f6ffentlichungshonorar in vereinbarter oder angemessener H\u00f6he gesondert zu.<\/p><p>8.2. Das Ver\u00f6ffentlichungshonorar versteht sich zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he.<\/p><p>8.3. Unbeschadet aller gesetzlichen Anspr\u00fcche nach den \u00a7\u00a7 81ff und 91ff UrhG gilt im Fall der Verletzung der Urheber- und\/oder Leistungsschutzrechte an den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Aufnahmen folgendes: Die Anspr\u00fcche nach \u00a7 87 UrhG stehen unabh\u00e4ngig von einem Verschulden zu. Im Fall der Verletzung des Rechts auf Herstellerbezeichnung steht als immaterieller Schaden (\u00a7 87 Abs. 2 UrhG) vorbehaltlich eines hinzukommenden Verm\u00f6gensschadens (\u00a7 87 Abs. 1 UrhG) zumindest ein Betrag in der H\u00f6he des angemessenen Entgelts (\u00a7 86 UrhG) zu. Der Auskunftsanspruch nach \u00a7 87a Abs. 1 UrhG gilt auch f\u00fcr den Beseitigungsanspruch.<\/p><p><strong>9. Zahlung<\/strong><\/p><p>9.1. Mangels anderer ausdr\u00fccklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in der H\u00f6he von 1\/3 der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Sofern ein Zahlungsziel vereinbart wird, sind die gelegten Rechnungen l\u00e4ngstens binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung f\u00e4llig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der \u00dcbersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassen\u00fcberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Verst\u00e4ndigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsantr\u00e4ge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erf\u00fcllung oder macht er Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p><p>9.2. Bei Auftr\u00e4gen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.<\/p><p>9.3. Im Fall des Verzugs gelten \u2013 unbeschadet \u00fcbersteigender Schadenersatzanspr\u00fcche \u2013 Zinsen und Zinseszinsen in der H\u00f6he von 5% \u00fcber der jeweiligen Bankrate ab dem F\u00e4lligkeitstag als vereinbart. F\u00fcr Zwecke der Zinsenberechnung ist f\u00fcr das jeweilige Kalenderjahr die am 2. J\u00e4nner des entsprechenden Jahres festgesetzte Bankrate f\u00fcr das gesamte Kalenderjahr ma\u00dfgebend.<\/p><p>9.4. Mahnspesen und die Kosten \u2013 auch au\u00dfergerichtlicher \u2013 anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.<\/p><p>9.5. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners \u00fcbergehen, geschieht dies erst mit vollst\u00e4ndiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.<\/p><p><strong>10. Storno<\/strong><\/p><p>F\u00fcr Stornierungen gilt folgende Tabelle (Basishonorar ohne Nebenkosten), sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde: 12 Monate vor Buchungstermin 10% des Basishonorars; 6 Monate vor Buchungstermin 20% des Basishonorars; 3 Monate vor Buchungstermin 30% des Basishonorars; 1 Monat vor Buchungstermin 50% des Basishonorars, 2 Wochen vor Buchungstermin 90% und ab 1 Woche vor Buchungstermin 100% des Basishonorars. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.<\/p><p><strong>11. Lieferung<\/strong><\/p><p>11.1. Der Fotograf beh\u00e4lt sich eine Vorauswahl der Bilder nach technischen Aspekten vor, so werden zb. unscharfe, falsch belichtete Bilder, etc. im vorherein aussortiert und nicht dem Kunden zur Auswahl \u00fcbermittelt. Der Kunde erh\u00e4lt die nach technischem Ausschuss verbliebenen Fotos zur Auswahl. Darauf wird der Kunde vom Fotografen bei \u00dcbermittlung der auszuw\u00e4hlenden Fotos ausdr\u00fccklich hingewiesen. Die Mindestanzahl an gelieferten Bildern h\u00e4ngt vom jeweiligen Auftrag ab und wird durch die Best\u00e4tigung des Angebots bestimmt.<\/p><p>11.2. Die Lieferung des Werkes erfolgt \u00fcber das Internet als Download.<\/p><p>11.3. Digitale Werke werden mit einer Bildsignatur versehen, welche vom Kunden nicht entfernt werden d\u00fcrfen. Insbesondere bei erlaubter Weitergabe (zb. an Drucker) muss die Signatur gut erkennbar im Bild erhalten bleiben. Ansonsten ist eine Herstellervermerk wie in Punkt 2.2. vorzunehmen.<\/p><p>11.4. Angaben \u00fcber eine Lieferzeit sind nur verbindlich, wenn ein konkreter Termin ausdr\u00fccklich vom Fotografen zugesichert wurde. Bei einem vereinbarten Termin haftet der Fotograf nur f\u00fcr Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit bei Fristvers\u00e4umnis, ausdr\u00fccklich nicht bei h\u00f6herer Gewalt.<\/p><p><strong>10. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><p>10.1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Im Fall der Sitzverlegung k\u00f6nnen Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anh\u00e4ngig gemacht werden.<\/p><p>10.2. Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung f\u00fcr andere als Personensch\u00e4den ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im \u00dcbrigen ist \u00f6sterreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.<\/p><p>10.3. Schad- und Klagsloshaltungen umfassen auch die Kosten au\u00dfergerichtlicher Rechtsverteidigung.<\/p><p>10.4. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) ber\u00fchrt nicht die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Vertragsbestimmungen.<\/p><p>10.5. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr von Fotografen auftragsgem\u00e4\u00df hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngem\u00e4\u00df, und zwar unabh\u00e4ngig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Schmalfilm, Video, DAT etc.).<\/p><p><em>Stand\u00a0<\/em><em>0<\/em><em>1<\/em><em>.03.2021<\/em><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>INES THOMSEN PHOTOGRAPHY Inhaberin: Ines ThomsenFirmensitz: Lederergasse 47a, 4020 Linz Kontaktdaten:office@ines-thomsen.com\u00a0+4369919022525 UID-Nr.: ATU69241135 Bankverbindung:IBAN:\u00a0AT23 1500 0007 1139 6630BIC:OBKLAT2L Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungenInes Thomsen\u00a0PHOTOGRAPHY 1.\u00a0Allgemeine Bestimmungen: Ines Thomsen wird im Folgenden kurz als \u201eFotograf\u201c bezeichnet, der Vertragspartner\/Auftraggeber kurz als \u201eKunde\u201c, \u201eAuftraggeber\u201c oder \u201eVertragspartner\u201c. 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