INES THOMSEN PHOTOGRAPHY
Inhaberin: Ines Thomsen
Firmensitz: Lederergasse 47a, 4020 Linz
Kontaktdaten:
office@ines-thomsen.com
+4369919022525
UID-Nr.: ATU69241135
Bankverbindung:
IBAN: AT23 1500 0007 1139 6630
BIC:OBKLAT2L
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ines Thomsen Photography1. Allgemeine Bestimmungen
Ines Thomsen wird im Folgenden als „Fotografin“ bezeichnet, der jeweilige Vertragspartner bzw. Auftraggeber als „Kunde“ oder „Auftraggeber“. Als „Dritte“ gelten Personen oder Unternehmen, die nicht Vertragspartei des jeweiligen Auftrags sind.
2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Sämtliche Leistungen der Fotografin erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Geltung an.
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstiger schriftlicher Form gehen diesen AGB vor.
Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten diese AGB auch für zukünftige Aufträge desselben Auftraggebers.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1 Urheberrecht und WerknutzungsbewilligungSämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von der Fotografin geschaffenen Lichtbildern und sonstigen Werken verbleiben bei der Fotografin.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich jene Nutzungsrechte bzw. Werknutzungsbewilligungen, die für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbart wurden. Der konkrete Nutzungsumfang ergibt sich insbesondere aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Sofern ausdrücklich eine uneingeschränkte Werknutzungsbewilligung vereinbart wird, umfasst diese die vereinbarte kommerzielle Nutzung zeitlich und örtlich unbegrenzt sowie in den vereinbarten Medien. Die Nutzungsbewilligung bleibt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht exklusiv und nicht auf Dritte übertragbar.
Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
3.2 NamensnennungSoweit eine Namensnennung vereinbart, branchenüblich oder im jeweiligen Medium vorgesehen ist, ist die Fotografin mit Foto: © Ines Thomsen zu nennen.
Eine abweichende Regelung kann für den jeweiligen Auftrag ausdrücklich vereinbart werden.
3.3 Veränderungen und KI-basierte NutzungEine inhaltliche Veränderung, Verfremdung, Montage oder sonstige Bearbeitung der gelieferten Bilder, durch die eine neue oder wesentlich veränderte Bildaussage entsteht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist es insbesondere nicht gestattet, die gelieferten Bilder oder Teile davon als Ausgangs-, Referenz- oder Eingabematerial für generative KI-Systeme zu verwenden, um daraus neue Bilder, Videos, Animationen oder sonstige Inhalte zu erstellen.
Dies umfasst insbesondere die Generierung neuer Darstellungen der abgebildeten Personen, etwa in anderen Umgebungen, Situationen, Kleidungen oder Bildwelten.
Ebenso nicht gestattet ist die Verwendung der Bilder zum Training, Fine-Tuning oder zur sonstigen Entwicklung von KI-Modellen oder KI-Systemen sowie die Weitergabe an Dritte zu diesen Zwecken.
Rein technische Anpassungen, die für die vereinbarte Nutzung erforderlich sind und die Bildaussage nicht verändern, wie Größenanpassungen oder technisch notwendige Zuschnitte, bleiben zulässig.
3.4 Wirksamwerden der NutzungsbewilligungDie vereinbarten Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahme- und Nutzungshonorars eingeräumt.
3.5 Eigenwerbung der FotografinSofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Fotografin berechtigt, die im Rahmen des Auftrags entstandenen Aufnahmen für die eigene Präsentation und Eigenwerbung, insbesondere Portfolio, Website, Social Media, Publikationen, Ausstellungen und Eigenwerbematerialien, zu verwenden.
Gesetzliche Persönlichkeits- und Datenschutzrechte bleiben davon unberührt.
4. Originaldateien, Datenübergabe und Archivierung
4.1 Originaldateien und DatenübergabeAnaloge Originale sowie digitale Original- und RAW-Dateien verbleiben im Eigentum der Fotografin und sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Der Auftraggeber erhält ausschließlich die von der Fotografin ausgewählten und final bearbeiteten Bilder. Die Übergabe erfolgt digital in der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Auflösung bzw. Dateiform.
4.2 Kennzeichnung und MetadatenUrhebervermerke, Copyrightinformationen oder sonstige von der Fotografin in den Bilddateien hinterlegte Informationen dürfen nicht ohne Zustimmung entfernt oder verändert werden.
4.3 ArchivierungDie Fotografin bewahrt die finalen Bilddaten für einen Zeitraum von drei Jahren ab Lieferung ohne Rechtspflicht auf. Eine dauerhafte Archivierung oder Datensicherung für den Auftraggeber ist nicht geschuldet.
Nach Ablauf dieser Frist können die Daten gelöscht werden. Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung der gelieferten Bilddaten verantwortlich.
5. Rechte Dritter
Soweit für die Durchführung oder Nutzung des Auftrags Zustimmungen oder Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Gegenständen, Marken, Designs, Vorlagen oder sonstigen Materialien erforderlich sind, ist der Auftraggeber für deren Einholung verantwortlich.
Dies gilt ebenso für erforderliche Zustimmungen abgebildeter Personen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass deren Einholung durch die Fotografin erfolgt.
Der Auftraggeber hält die Fotografin hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, soweit diese auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Informationen oder fehlenden Zustimmungen beruhen.
6. Verlust und Beschädigung
Die Fotografin behandelt sämtliche im Rahmen eines Auftrags überlassenen Materialien, Produkte und Daten mit der gebotenen Sorgfalt.
Für Verlust oder Beschädigung haftet die Fotografin im gesetzlich zulässigen Umfang nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Für eine dauerhafte Sicherung bereits ausgelieferter Bilddaten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
7. Leistung, Gestaltung und Gewährleistung
7.1 Künstlerische GestaltungDie Fotografin führt den Auftrag sorgfältig und entsprechend der vereinbarten Leistung aus.
Soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden, liegt die fotografische und künstlerische Gestaltung, insbesondere hinsichtlich Bildauffassung, Lichtsetzung, Bildauswahl, Bearbeitung und eingesetzter fotografischer Mittel, im Ermessen der Fotografin.
Abweichungen von früheren Arbeiten oder Produktionen stellen für sich allein keinen Mangel dar.
7.2 Vorgaben des AuftraggebersFür Mängel oder Abweichungen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder ungenauen Angaben bzw. Anweisungen des Auftraggebers beruhen, haftet die Fotografin im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.
7.3 Umstände außerhalb des EinflussbereichsFür Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin, insbesondere Wetterbedingungen, Reisebehinderungen, verspätete Bereitstellung von Produkten oder Requisiten oder den Ausfall von vom Auftraggeber organisierten Personen, übernimmt die Fotografin keine Verantwortung.
7.4 BeanstandungenBeanstandungen sind nach Erhalt der Leistung möglichst zeitnah schriftlich mitzuteilen. Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
7.5 Verhinderung der FotografinKann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder anderer von der Fotografin nicht zu vertretender Umstände nicht wahrgenommen werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
Ist eine Durchführung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich oder für eine Vertragspartei nicht zumutbar, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
8. Honorar und Zusatzleistungen
8.1 HonorarFür die vereinbarten Leistungen gilt das im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegte Honorar.
Soweit keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen wurde, gilt das zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Honorar der Fotografin bzw. ein angemessenes Honorar als vereinbart.
8.2 ZusatzkostenZusätzliche Kosten, insbesondere für Studio, Location, Modelle, Visagistik, Styling, Requisiten, Reise, Aufenthalt, Versand, Fremdleistungen oder sonstige produktionsbezogene Aufwendungen, werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
8.3 Änderungen und ZusatzaufwandNach Auftragserteilung gewünschte Änderungen oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden zusätzlich verrechnet.
Dies gilt insbesondere für zusätzliche Bildbearbeitung, Retusche, grafische oder konzeptionelle Leistungen, weitere Bildvarianten sowie zusätzlichen organisatorischen oder produktionstechnischen Aufwand.
8.4 ZeitüberschreitungWird die vereinbarte Produktionszeit auf Wunsch oder aufgrund von Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers überschritten, kann die zusätzliche Zeit nach dem vereinbarten bzw. gültigen Stundensatz verrechnet werden.
Sofern im Angebot eine eigene Regelung für Mehrstunden oder Überstunden enthalten ist, geht diese Regelung den AGB vor.
8.5 UmsatzsteuerAlle angegebenen Honorare verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
9. Nutzungs- und Werknutzungshonorar
Sofern für den jeweiligen Auftrag eine Werknutzungsbewilligung oder sonstige kommerzielle Nutzung vereinbart wird, richtet sich deren Umfang und Vergütung nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
Eine über den ausdrücklich vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehende Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin und kann mit einem zusätzlichen Nutzungshonorar verbunden sein.
10. Zahlung
10.1 Anzahlung und FälligkeitSofern nicht anders vereinbart, kann bei Auftragserteilung eine Anzahlung verlangt werden.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Aufträgen, die mehrere voneinander getrennte Leistungen oder Produktionsteile umfassen, kann die Fotografin entsprechende Teilrechnungen stellen.
10.2 ZahlungsverzugBei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten.
11. Stornierung und Terminverschiebung
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber gelten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, folgende Stornokosten:
- bis 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei
- 29 bis 14 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Honorars
- 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- 6 bis 3 Tage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
- weniger als 72 Stunden vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars
Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremd- und Nebenkosten werden zusätzlich verrechnet.
Bei einer rechtzeitig vereinbarten Terminverschiebung kann nach Verfügbarkeit ein Ersatztermin vereinbart werden. In diesem Fall können die Stornokosten entfallen, sofern der Ersatztermin innerhalb eines angemessenen Zeitraums stattfindet.
Gesetzliche Rücktritts- und Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Stornobedingungen unberührt.
12. Lieferung
12.1 BildauswahlDie Fotografin trifft vorab eine technische Vorauswahl der entstandenen Aufnahmen. Technisch ungeeignete Aufnahmen, insbesondere unscharfe, fehlerhaft belichtete oder doppelte Bilder, werden nicht zur Auswahl bereitgestellt.
Der Auftraggeber erhält die nach dieser Vorauswahl verbleibenden Bilder zur Auswahl, sofern für den jeweiligen Auftrag eine Kundenauswahl vorgesehen ist.
Die Anzahl der final gelieferten Bilder richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
12.2 DatenübergabeDie Lieferung der final bearbeiteten Bilder erfolgt digital, in der Regel über einen Download-Link oder eine Onlinegalerie.
Die Bilddaten werden in der für den jeweiligen Auftrag vereinbarten Auflösung und Dateiform bereitgestellt.
12.3 Bearbeitungs- und LieferumfangGeliefert werden ausschließlich die final bearbeiteten Bilder. Unbearbeitete Dateien, RAW-Dateien oder sonstige Originaldaten sind nicht Bestandteil der Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
12.4 LieferzeitAngaben zu Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn ein konkreter Liefertermin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Bei unvorhersehbaren Umständen, höherer Gewalt oder Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Anwendbares RechtEs gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie, soweit zulässig, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort ist der Betriebssitz der Fotografin.
Für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Betriebssitz der Fotografin vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.3 Salvatorische KlauselSollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
13.4 Individuelle VereinbarungenIndividuelle Vereinbarungen, die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder sonst schriftlich getroffen werden, gehen diesen AGB vor.
13.5 Geltung für BewegtbildSoweit anwendbar, gelten diese AGB sinngemäß auch für von der Fotografin auftragsgemäß erstellte Film-, Video- oder sonstige Bewegtbildproduktionen.
Stand: August 2026